Führerschein / Drogen

Wird der Führerscheinbehörde bekannt, dass ein Drogenkonsum besteht - z.B. im Rahmen eines Strafverfahrens - so wird diese in der Regel, die Entziehung der Fahrerlaubnis prüfen, da die nach der Führerscheinverordnung erforderliche Fahreignung in Frage steht. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommt dann erst nach einer positiven MPU in Betracht, welche frühestens nach sechs Monaten durchgeführt werden kann.

Da meist eine automatische Meldung der Strafverfolgungsbehörden an die Führerscheinstelle erfolgt, kann man sofern es um Drogenkonsum geht davon ausgehen, irgendwann Post von der Führerscheinstelle zu bekommen. Beginnt man sofort mit den erforderlichen Vorbereitungen, kann die ansonsten nötige Wartezeit deutlich verkürzt werden, bzw. es ist auch möglich, die Eignungsbedenken der Führerscheinbehörde durch andere Maßnahmen auszuräumen so dass einem die MPU ganz erspart bleibt.

Wichtig ist hier sehr rasches Handeln und wie immer gilt: KEINE AUSSAGE ZUR SACHE!

Eine Sonderregelung gibt es bei Cannabis, wo bei gelegentlichem Konsum nur bei fehlender Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu Eigungszweifeln führt. Dies ist eine Regelung, die von Führerscheinbehörden gerne "übersehen" wird.

Kommt es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu einem Betäubungsmitteltest, der positiv ausfällt, besteht aufgrund dieser Regelung eine gute Chance führerscheinrechtliche Konsequenzen zu vermeiden sofern richtig reagiert wird.

Auch hier gilt: KEINE AUSSAGE ZUR SACHE!