Untersuchungshaft

U-Haft ist die wohl einschneidenste Maßnahme in Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. In der Regel werden Sie mit einem Haftbefehl konfrontiert und hatten zuvor keinerlei Ahnung, dass Sie Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind.

Hier gilt - auch wenn es schwer fällt - KEINE ANGABEN ZUR SACHE!

Widerstehen Sie dem Drang, eine Aussage zu machen um möglichst schnell aus der Situation heraus zu kommen. Es wird nicht klappen...

Oft wird man Ihnen auch den Eindruck vermitteln, Sie könnten durch eine schnelle Aussage die Sache noch zu Ihren Gunsten wenden und um die U-Haft herumkommen. Das trifft in der Regel nicht zu. Entweder ist das Ganze ein "Bluff" oder der Haftbefehl geht so oder so durch. Es mag im Einzelfall Situationen geben, in denen eine Aussage zu diesem Zeitpunkt sinvoll ist, entscheiden Sie das aber erst nach Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger.

Eine fundierte und seriöse Verteidigung setzt voraus, dass die Ermittlungsakte von Ihrem Anwalt durchgeraerbeitet wurde und bekannt ist, was konkret gegen Sie vorliegt und wie die Beweislage ist!

Besser drei Wochen in U-Haft als anschließend drei Jahre in Strafhaft!

Es kann im Einzelfall 1- 2 Wochen dauern, bis Ihr Anwalt die Akte hat, wobei es auch hier Maßnahmen gibt, dies zu beschleunigen.

Eine oft geeignete Maßnahme ist es den Haftbefehl gegen Auflagen (Meldung bei der Polizei, Hinterlegung des Passes, Zahlung einer Kaution) außer Vollzug setzen zu lassen.

In 90% aller Fälle wird der Haftbefehl mit bestehender Fluchtgefahr begründet und in fast allen Fällen mit der absolut falschen Begründung, die "hohe Strafe schaffe einen Fluchtanreiz". Derartige Haftbefehle lassen sich oft aus der Welt schaffen, ohne dass Sie sich überhaupt zum Vorwurf äußern.

Was Sie in diesem Stadium des Verfahrens aussagen, wird Sie das gesamte Verfahren "begleiten".

Sollten Sie wissen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft unterlassen Sie es, mit anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere möglichen Zeugen, all zu engen Kontakt zu halten. Sie riskieren ansonsten den Erlass eines Haftbefehls wegen Verdunkelungsgefahr.