Vorladung zur Polizei

Ein Verfahren wird in der Regel damit beginnen, dass Sie ein Schreiben der Polizei im Briefkasten vorfinden, wonach Sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizei einfinden sollen, um dort eine Aussage zu machen.

Der Ladung Folge leisten?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie einer Ladung der Polizei nicht Folge leisten müssen und dass Sie auch keine Aussagen machen müssen. Tatsächlich sollten Sie auch der Ladung nicht Folge leisten und auf keinen Fall eine Aussage machen. Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht, sind Sie nicht verpflichtet einer Ladung der Polizei Folge zu leisten und schon gar nicht irgendwelche Aussagen zu machen, eine solche Verpflichtung besteht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, wobei es auch hier wieder Ausnahmen gibt.

Info

Glauben Sie nicht, dass man, weil Sie keine Angaben machen, dies als eine Art „Schuldeingeständnis“ wertet, niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten überhaupt irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Wir teilen der Polizei mit, dass Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben und zum Termin nicht erscheinen, bei dieser Gelegenheit fordern wir auch die Akte an.

Bevor dann irgendwelche Angaben gemacht werden, werden wir Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Sie über die darin enthaltenen Vorwürfe und die damit zusammenhängende Rechtslage und die geeignete Verteidigungsstrategie beraten.