Wie läuft das Verfahren?

Das Strafverfahren beginnt damit, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren führt. Das kann dadurch in Gang gesetzt werden, dass jemand eine Strafanzeige gegen Sie erstattet oder das die Polizei anlässlich einer zufälligen Kontrolle auf Sie aufmerksam wird oder auch, dass der Verdacht einer Straftat gegen Sie sich aus einem bereits laufenden anderen Strafverfahren ergibt.

Wenn die Polizei der Auffassung ist, alles ermittelt zu haben, schickt sie die dann entstandene Akte an die Staatsanwaltschaft, die über den Gang des weiteren Verfahrens entscheidet.

Grob gesagt kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann entweder einstellen oder Anklage zu Gericht erheben, wo es dann in der Regel zu einer entsprechenden Verhandlung kommt.

Je früher man in einem Strafverfahren tätig wird, desto mehr Einfluss kann man auf den Gang dieses Verfahrens nehmen, sodass es anzuraten ist, sich der Unterstützung eines Strafverteidigers zu bedienen, sobald man Kenntnis davon bekommt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen am Laufen ist.

Bevor wir Sie beraten können oder eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten können, benötigen wir erst einmal eine Akte um zu wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und – noch wichtiger – zu wissen, welche Beweismittel vorliegen. Um die Akte anzufordern, benötigen wir nur eine Vollmacht, die Sie sich hier herunterladen können oder die wir Ihnen auch gerne zuschicken oder zumailen.

Sie können jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin bei uns bekommen, wirklich sinnvoll ist das allerdings erst dann, wenn wir die Akte im Haus haben und damit konkret wissen, wie sich die Situation nun darstellt.

Oft können wir Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht bereits einen konkreten Vorschlag für die Fortführung des Verfahrens machen, sodass auch hier nicht wirklich zwingend ein Besprechungstermin erforderlich ist, den wir auf Ihren Wunsch hin natürlich jederzeit durchführen können.

Wir können daher bundesweit für Sie die Verteidigung in Strafverfahren übernehmen und die Entfernung spielt dabei eigentlich keine Rolle, zumal für die Übernahme auch weiter entfernter Verfahren keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Bis wir nach unserer Anforderung die Akte dann auch haben, dauert dies – außer bei Haftsachen, wo wir die Akte innerhalb einer Woche bekommen – in der Regel mehrere Monate. Hintergrund ist, dass eine Akteneinsicht erst dann gewährt wird, wenn das komplette Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und wir haben natürlich keinen Einfluss darauf, wie lange dieses Verfahren dauert. Oft wird in einem Ermittlungsverfahren auch noch gegen andere Beschuldigte ermittelt und so können sich solche Verfahren sehr lange hinziehen. Abgesehen davon, dass wir keine Möglichkeit haben die Übersendung der Akte zu beschleunigen, wollen wir das auch gar nicht, da ein langes Vorverfahren sich nahezu ausnahmslos positiv für Sie auswirkt. Bevor wir keine Akteneinsicht bekommen haben, kann das Verfahren gegen Sie auch nicht fortgesetzt werden, sodass es letztlich vollkommen egal ist, wann wir die Akte bekommen. Was bleibt ist natürlich die Belastung zu wissen, dass noch ein laufendes Verfahren mit ungewissem Ausgang existiert, dieser Nachteil wird aber durch die Vorteile aufgewogen. Denken Sie nur beispielsweise an die „Qualität“ einer Zeugenaussage in einer Verhandlung die zwei Jahre nach dem Vorfall stattfindet.