Wichtige Fristen

Bitte beachten Sie, dass in vielen Fallen alleine die Überschreitung von Fristen zu nachteiligen und nicht mehr rückgängig zu machenden Rechtsnachteilen führt. Sind Fristen vorgegeben, sind diese immer als Eingangstermin beim Adressaten zu verstehen. Es genügt also nicht, eine Erklärung innerhalb der Frist abzuschicken sondern diese muss innerhalb der Frist beim Empfänger eingehen. Gerichte haben hierzu Briefkastenanlagen, welche es feststellbar machen, ob ein Brief vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen wurde. In absoluten Ausnahmefällen ist es möglich bei unverschuldeter Fristversäumung einen Antrag auf Wiedereinsetzung zu stellen, dieser muss aber umgehend gestellt werden, sobald man von der Fristversäumung Kenntnis erlangt hat.


Einspruch gegen Bußgeldbescheid ("Strafzettel")    2 Wochen
Einspruch gegen Strafbefehl 2 Wochen
Berufung gegen Zivilurteil 1 Monat
Berufung gegen Strafurteil 1 Woche
Widerspruch gegen Mahnbescheid 2 Wochen
Widerspruch gegen Bescheide der Verwaltung 1 Monat
Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht 3 Wochen nach Zugang der Kündigung

Wird - weil Sie der Briefträger zu Hause nicht antrifft - die Postsendung niedergelegt, so läuft die Frist ab Niederlegung, d.h. Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten und nicht ab Abholung bei der Post!